Ansparen: Vermögenswirksame Leistungen richtig nutzen - Teil II

Der Bausparvertrag: 


Wer früh weiß, dass er später einmal bauen oder eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich in Zeiten der Niedrigzinsphase, die günstigen Konditionen für später sichern! Denn dies spart dir einige tausende Euros.

Zum Beispiel die Bausparkasse Schwäbisch Hall bietet für junge Leute unter 25 Jahren, bei Abschluss eines 30.000,00 € Bausparvertrag, eine einmalige Gutschrift von 300,00 € an.

Je nachdem wie viel vermögenswirksame Leistungen du von deinem Arbeitgeber erhälst, solltest du diese auf 40,00 € pro Monat aufstocken. Aber auch wenn du keine VL bekommst kannst du dies von deinem Arbeitgeber überweisen lassen. Dies wird dann von deinem Nettolohn abgezogen. Überschreitest du mit deinem zu versteuerndem Einkommen nicht die Grenze von zur Zeit 17.900,00 € pro Jahr, kannst du über die Steuererklärung die Arbeitnehmersparzulage i.H.v. 43,00 € pro Jahr beantragen.

Natürlich musst du hierfür mindestens 470,00 € im Jahr von deinem Arbeitgeber in den Vertrag überweisen lassen. Andernfalls wird die Prämie anteilig gekürzt! Die Prämie wird am Ende der Sperrfrist (7 Jahre) in einer Summe deinem Vertrag gut geschrieben. Du sicherst dir somit eine Rendite von 9,0 % p.A.

Wenn du zusätzlich zu deiner 40,00 € Sparrate pro Monat noch weitere 512,00 € eigenständig im Jahr in deinen Bausparvertrag einzahlst, kannst du die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Hierzu füllst du einfach den Antrag von deiner Bausparkasse aus und schickst diesen zurück. Auch hier gilt eine Einkommensgrenze i.H.v. zur Zeit 25.600,00 €! Macht aber unterm Strich eine Rendite von weiteren 8,8 % p.A.! Und das für eine vollkommen sichere Geldanlage! Eine solche Rendite bekommst du normalerweise nur bei risikoreicheren Investitionen (Aktien, Fonds, Crowdfunding etc.).

Zu beachten:

Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Einkommensgrenzen!

Fazit:

Sichere Geldanlage bei guter Rendite, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden!

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