Einsparen: Freibeträge frühzeitig vor Jahreswechsel einrichten

Die ersten Meldungen über die Einrichtung der Freibeträge für Kapitalerträge erreichen nun den ein oder anderen Anleger.

Damit die Institute nicht die Kapitalertragssteuern für die erwirtschafteten Kapitalerträge bspw. durch das zwischenzeitliche Parken von Geldern auf einem Tagesgeldkonto etc. abführt, empfiehlt sich die entsprechende Einrichtung des Freibetrages.

Die aktuellen Freibeträge sind für Alleinstehende 801 € bzw. für Zusammenveranlagte 1602 €.

Zu beachten ist, dass dieser je nach Anlageart beliebig aufgeteilt werden kann.

Eine Aufteilung kann zum Beispiel so aussehen:

100 € Tagesgeldkonto
300 € Festgeld
150 € Sparbuch
251 € Depot

Auch ist es möglich entsprechende Freibeträge der minderjährigen Kinder mit zu nutzen. Da ich kein Steuerberater bin, darf ich keine Steuerberatung erteilen.

Daher empfiehlt es sich die jeweilige Situation mit einem auserwählten Steuerberater durchzusprechen.

Einsparen: Jedes Grad weniger spart rund 6 Prozent der Energiekosten

In Zeiten von immer steigenden Energiekosten ist es sinnvoll über sein eigenes Heizverhalten nachzudenken.

Denn: Jedes Grad weniger spart rund 6 Prozent der Heizkosten! 


Allerdings ist es nicht sinnvoll im Winter die Heizung nahezu komplett auszuschalten umso Gas/Heizöl zu sparen. Da Massive Häuser grade mit Ziegelmauerwerk bei einem Verzicht sehr stark auskühlen und im Anschluss massig an Energie zum Aufheizen der Räume benötigen.

Kipplüftung vermeiden:


Anstatt auf Kipp zu dauer zulüften solltest du auf regelmäßiges Stoßlüften setzen.
Denn nur Frischluft heizt sich am besten auf!  Auch wird so die Schimmelbildung im Gegensatz zum Kipplüften vermieden.

Ebenfalls sollte deine Heizung regelmäßig entlüftet sein umso die volle Heizleistung aufbringen zu können!

  Möbel vor Heizungen vermeiden:


  Mobiliar jeglicher Art gehört nicht vor die Heizung - denn so kann die Luft nicht richtig zirkulieren und es wird
  kostbare Energie verschenkt!

  Türen und Fenster prüfen:


  Grade undichte Türen und Fenster können im Winter ein kleines Problem darstellen -
  Geschätzte 20 % der Heizleistung gehen hier verloren.

  Mieter haben hier Glück.

  Denn für die Abdichtung kommt der Vermieter auf. Du musst es dem Vermieter nur anzeigen, wenn du den Verdacht hast,
  dass dein Fenster/Tür undicht ist.